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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Cashless Payment 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung des Cashless-Payment-Systems auf dem Veranstaltungsgelände des HIVE Festivals 2026.
 

Veranstalter ist:

Victorius GmbH, Perleberger Straße 58, 10559 Berlin

Das Cashless-Payment-System wird durch externe Dienstleister (GET- Global Event Technologies GmbH ) betrieben. Der Veranstalter bleibt Vertragspartner im Rahmen der Nutzung des Systems.

2. Funktionsweise des Cashless Systems

Auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt die Bezahlung ausschließlich bargeldlos über einen RFID-Chip, der in das Festivalbändchen integriert ist.

Der Chip dient als Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen auf dem Veranstaltungsgelände.

3. Vertragsverhältnisse bei Käufen 

Soweit Waren oder Dienstleistungen durch externe Drittanbieter erbracht werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für deren Leistungserbringung. 

Der Veranstalter stellt lediglich die Zahlungsabwicklung über das Cashless-System bereit.

4. Registrierung und Nutzung

Zur Nutzung der Online-Funktionen ist eine Registrierung im Eventportal erforderlich.

  • Pro Ticket-ID kann nur ein Account erstellt werden

  • Der Nutzer ist für die Nutzung seines Chips verantwortlich

  • Der Chip ist personengebunden und nicht übertragbar

5. Aufladung (Top-Up)

Das Guthaben kann wie folgt aufgeladen werden:

  • Online über das Eventportal oder die App (Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay)

  • Vor Ort an Top-Up-Stationen (Bargeld, EC-, Debit- und Kreditkarten)

Alle Beträge werden in Euro geführt.

6. Nutzung des Guthabens

Das Guthaben kann ausschließlich auf dem Veranstaltungsgelände verwendet werden.

Ein Anspruch auf Verzinsung besteht nicht. 

7. Verlust, Missbrauch und Weitergabe

Die Verantwortung für den Chip liegt beim Nutzer bis zur Sperrung.

  • Die Sperrung wird wirksam, sobald der Verlust am Helpdesk gemeldet wurde

  • Ohne vorherige Registrierung besteht kein Anspruch auf Erstattung

Der Veranstalter haftet nicht für missbräuchliche Nutzungen vor Meldung des Verlusts, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters. 

Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Chip vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. 

Der registrierte Nutzer gilt gegenüber dem Veranstalter als berechtigter Inhaber des Chips.

8. Technische Besonderheiten und Systemabweichungen

  1. Aufgrund technischer Gegebenheiten kann es in Einzelfällen zu zeitverzögerten Buchungen von Transaktionen kommen. Maßgeblich ist der tatsächlich getätigte Umsatz.

  2. Angezeigte Guthaben Stände dienen der Information und können in Einzelfällen von den tatsächlichen Abrechnungsdaten abweichen.

  3. In Ausnahmefällen kann es aufgrund technischer Verzögerungen zu einem negativen Guthaben kommen. Der Nutzer ist verpflichtet, dieses auszugleichen.

  4. Im Falle technischer Fehler oder fehlerhafter Buchungen ist der Veranstalter berechtigt, entsprechende Korrekturen vorzunehmen.

9. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. 

  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

  4. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

10. Systemverfügbarkeit und höhere Gewalt

Es besteht kein Anspruch auf eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Cashless-Systems.

Bei technischen Störungen können alternative Abwicklungsprozesse eingesetzt werden.

Der Veranstalter haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle des Systems aufgrund höherer Gewalt, insbesondere bei Stromausfällen, Netzwerkausfällen, behördlichen Anordnungen, Pandemien oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb seines Einflussbereichs.

11. Rückerstattung von Guthaben

Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich über das Eventportal oder die App.

  • Die Beantragung ist bis spätestens 31.07.2026 möglich

  • Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung

  • Die Rückerstattung erfolgt unentgeltlich und innerhalb einer angemessenen Frist

Nach Ablauf der Frist kann die automatisierte Rückerstattung über das Eventportal entfallen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben unberührt. 

Eine Übertragung auf Folgejahre ist ausgeschlossen.

Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs der Veranstaltung bleibt der Anspruch auf Rückerstattung unberührt.

12. Gebühren

Für Aufladung und Rückerstattung fallen keine Gebühren an 

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO).
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.

14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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